JOBS
Das Gasthaus zur Hofmark ist bekannt für seinen herzlichen und persönlichen Service sowie für die herausragende Küche. Wir schätzen es sehr, Menschen um uns zu haben, die uns in dieser positiven Wahrnehmung unterstützen und begleiten.
Motivierten und engagierten MitarbeiterInnen, die unser Team verstärken wollen, stehen wir immer offen gegenüber. Wenn Sie ein herzlicher und humorvoller Mensch sind, der unseren Gästen und Partnern mit viel Freude, Verantwortungsbewusstsein und Kundenorientierung begegnet, dann lassen Sie uns von Ihrer Begeisterung wissen!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Reinigungsfachkraft Minijob/Teilzeit m / w / d
REINIGUNGSFACHKRAFT
MINIJOB ODER TEILZEIT
(m/w/d)
IHR PROFIL:
- Sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
- Flexibilität, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Freundliches Wesen
IHRE AUFGABEN:
- Reinigung und Pflege der Gäste- und Arbeitsbereiche
- Sicherstellen von Hygiene- und Sauberkeitsstandards
- Gelegentliche Unterstützung bei weiteren Tätigkeiten nach Absprache
WIR BIETEN:
- Arbeiten in einem humorvollen und netten Team
- Faire Bezahlung
- Verpflegung während der Arbeitszeit
Gasthaus zur Hofmark sucht ab dem 01.04.2025 eine Unterstützung im Reinigungsbereich als Teilzeitkraft oder Aushilfe (6-8 Stunden pro Woche).
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Bewerbungen richten Sie bitte an:
Gasthaus zur Hofmark
z. H. Lisa Ecker I Hofmark 1 I D-94166 Stubenberg
Tel.: +49 (0) 8571 2826

Spülkraft Teilzeit m / w / d
SPÜLKRAFT
TEILZEIT
(m/w/d)
IHR PROFIL:
- Sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
- Flexibilität, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Freundliches Wesen
IHRE AUFGABEN:
- Unterstützung im Küchenbereich, insbesondere bei Spülarbeiten
- Sicherstellen von Hygiene- und Sauberkeitsstandards
- Gelegentliche Unterstützung bei weiteren Tätigkeiten nach Absprache
WIR BIETEN:
- Arbeiten in einem humorvollen und netten Team
- Faire Bezahlung
- Verpflegung während der Arbeitszeit
Gasthaus zur Hofmark sucht ab dem 01.04.2025 eine Unterstützung in der Küche als Teilzeitkraft oder auf Minijob-Basis.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Bewerbungen richten Sie bitte an:
Gasthaus zur Hofmark
z. H. Lisa Ecker I Hofmark 1 I D-94166 Stubenberg
Tel.: +49 (0) 8571 2826

Servicekraft 556 Euro m / w / d
SERVICEKRAFT – 556 EURO BASIS
IHR PROFIL:
- Gepflegtes Äußeres
- Freude im Umgang mit unseren Gästen
- Leidenschaft für hochwertige Produkte der Gastronomie
- Zuverlässigkeit, Offenheit und Freundlichkeit
- Bereitschaft zum arbeiten an Wochenenden
AUFGABEN:
- Beratung und Bedienung unserer Gäste
- Abräumen und spülen
- Permanente Aufrechterhaltung der hohen Aufenthaltsqualität (Service, Blumen, Musik, Licht, Stimmung, …)
- Sauberkeit und Einhaltung der Hygienestandards
WAS WIR BIETEN:
- Arbeiten in einem humorvollen und netten Team
- Faire Bezahlung
- Verpflegung während der Arbeitszeit
- Auch Quereinsteiger sind herzlich willkommen
Zum erreichen des Arbeitsplatzes ist ein PKW von Vorteil.
Bei Fragen können Sie uns gerne telefonisch unter: +49 (0) 85 71 / 28 26 kontaktieren.
Bewerbungen richten Sie bitte an:
Gasthaus zur Hofmark
z. H. Lisa Ecker I Hofmark 1 I D-94166 Stubenberg
Tel.: +49 (0) 8571 2826
FAQ – HÄUFIG
GESTELLTE FRAGEN
Sollten Sie noch offene Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter +49 (0) 85 71 / 28 26 zur Verfügung.
Aus Gründen des Umweltschutzes und zur Senkung der Kosten bevorzugen wir Bewerbungen per E-Mail. Senden Sie diese bitte an: info@gasthaus-zur-hofmark.de
Nein. Am 01. Januar 2001 trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft und ersetzte das bis dahin bestehende Bundesseuchengesetz. Damit gehört eigentlich auch das Gesundheitszeugnis der Vergangenheit an. Allerdings definiert der Gesetzgeber weiterhin besondere Voraussetzungen für die Arbeit mit Lebensmitteln. So wird nun eine Bescheinigung benötigt, die belegt, dass die jeweilige Person vom Gesundheitsamt über seine Verpflichtungen nach dem IfSG belehrt wurde.
Dieses Dokument wird umgangssprachlich weiterhin als Gesundheitszeugnis bezeichnet. Alternativ dazu werden auch Begriffe wie Gesundheitspass, Gesundheitsausweis oder Gesundheitsschein verwendet. Offiziell handelt es sich dabei um Belehrungen für Lebensmittelpersonal nach §43 IfSG.
Neue Mitarbeiter müssen folgende Unterlagen vorlegen:
– Steueridentifikationsnummer
– Sozialversicherungsausweis
– Bescheinigung der Mitgliedschaft in einer Krankenkasse
– Urlaubsbescheinigung des letzten Arbeitgebers
– Bei nicht EU-Angehörigen die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
– Im Falle einer Behinderung: Schwerbehindertenausweis
– Personalausweiskopie
Ja. Sollte es aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, die Bewerbung per E-Mail zu senden, kann diese auch per Post an folgende Adresse gesendet werden:
Gasthaus zur Hofmark
Ansprechpartner Jörg Ecker
Hofmark 1
D-94166 Stubenberg